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Aktuelles (Seite 32)

 

06.08.2015

AGVDE-Klage gegen das Land NRW wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Oberverwaltungsgericht NRW, Az.: 13 A 1328/15) / parallele NWO-Gerichtsverfahren wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes / NWO-Tarifverhandlungen mit ver.di

In unserer Aktuell-Mitteilung vom 22.06.2015 hatten wir bekannt gemacht, dass unsere Anwälte gegen das erstinstanzliche Urteil des VG Düsseldorf fristgerecht Berufung eingelegt haben.

Nunmehr haben unsere Anwälte die Berufung durch Schriftsatz an das OVG eingehend begründet. Die Berufungsbegründung finden Sie hier als Anlage.

Über den weiteren Verlauf dieses Berufungsverfahrens werden wir Sie natürlich zeitnah unterrichten.

Bezüglich der parallel zu unserer Klage geführten Gerichtsverfahren des NWO gegen die NRW-Tariftreue- und Vergabevorschriften hat der NWO uns am 23.07.2015 Folgendes mitgeteilt:

Weder in dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf (Vergabesenat) noch in dem Verfahren vor dem VG Düsseldorf sind bisher Entscheidungen ergangen. Von den Gerichten wurden neue Termine für den 26. und 27.08.2015 anberaumt. Es ist jedoch ungewiss, ob an diesen Tagen Entscheidungen erfolgen oder die Sachen von den Gerichten weiter vertagt werden.

Da zunehmend Ausschreibungen stattfinden, in denen auch die NWO-Mitglieder unter dem Druck stehen sich zu verpflichten, den vom Land NRW für Busverkehre für allein repräsentativ erklärten TV-N anzuwenden (und damit zur Anwendung einer kaum handhabbaren Mixtur aus NWO-Tarif und TV-N gezwungen zu sein), hat sich der NWO, der seine Tarifverträge seit dem Jahr 2000 nicht mehr mit ver.di abschließen konnte und deshalb mit der christlichen GÖD abgeschlossen hat, nunmehr entschlossen, mit ver.di Sondierungsgespräche über die Aufnahme von Tarifverhandlungen zu führen. Aufgrund dieser Sondierungsgespräche ist inzwischen von NWO und ver.di ein erster Verhandlungstermin für den 30.09.2015 vereinbart worden. Ob diese Verhandlungen zu einem Tarifabschluss führen, der ggf. ab dem 01.01.2016 greifen würde, und welches Niveau ein solcher Tarifabschluss ggf. hätte, lässt sich derzeit naturgemäß nicht einschätzen.

Ein Tarifabschluss des NWO mit ver.di hätte (nach entsprechenden Aussagen aus dem politischen Raum des Landes NRW) gute Chancen, neben dem TV-N als repräsentativer Tarifvertrag für den Bereich des NRW-Busverkehrs anerkannt zu werden.

Über den Fortgang dieser Angelegenheit, die auch für AGVDE-Mitglieder, die im Land NRW Busverkehre betreiben, zumindest mittelbar von erheblicher Bedeutung sein dürfte (weil die einschlägigen AGVDE-Tarifverträge möglicherweise alle zumindest das Niveau eines neuen NWO-Tarifvertrags mit ver.di haben oder notfalls auf dieses Niveau angehoben werden könnten), werden wir Sie ebenfalls zeitnah unterrichten.