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Aktuelles (Seite 36)

 

14.07.2017

Termin zur mündlichen Verhandlung des Berufungsverfahrens des AGVDE gegen das Land NRW (Tariftreuegesetz NRW) vor dem OVG Münster auf den 05.12.2017 anberaumt

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (13. Senat) hat soeben in dem Verwaltungsrechtsstreit des AGVDE gegen das Land NRW wegen des NRW-Tariftreue-gesetzes Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 05.12.2017 anberaumt.

Nachdem das Parallelverfahren des NWO gegen das Land NRW, in dem es einen Vorlagebeschluss des VG Düsseldorf an das NRW-Verfassungsgericht gegeben hatte, leider von beiden Seiten für erledigt erklärt worden ist (nachdem das Land NRW den neuen NWO-Tarifvertrag mit ver.di in die Liste der repräsentativen Tarifverträge aufgenommen hatte), hängt es nun von dem Ausgang unseres Verfahrens ab, ob eine rechtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit des NRW-Tariftreuegesetzes (insbesondere bezüglich der Verdrängung nicht für repräsentativ erklärter Tarifverträge) in absehbarer Zeit erfolgen wird. Sollten wir vor dem OVG Münster Erfolg haben, würde dieses wohl nun seinerseits dem Bundesverfassungsgericht oder dem NRW-Verfassungsgericht die entsprechenden Vorschriften des NRW-Tariftreuegesetzes zur Entscheidung über deren Verfassungsmäßigkeit vorlegen.

Über den Fortgang des Verfahrens werden wir Sie natürlich zeitnah unterrichten.

 

Dr. A.