Aktuelles (Seite 17)
02.03.2011
Position des AGVDE zur Initiative der EVG für eine sog. Qualitätsvereinbarung zur Leiharbeit
Mit Schreiben vom 24.02.2011 hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ihre Tarifpartner zur Aufnahme von Verhandlungen über eine sog. Qualitätsvereinbarung zur Leiharbeit aufgefordert. Offenbar haben auch mehrere AGVDE-Mitgliedsunternehmen dieses Schreiben erhalten.
Da Arbeit in den AGVDE-Mitgliedsunternehmen (im Rahmen des in einer Marktwirtschaft Möglichen) von jeher sicher und fair ist, sehen wir hier keinen akuten Handlungsbedarf für irgendwelche zusätzlichen tariflichen Vereinbarungen. Jedenfalls in unseren Mitgliedsunternehmen, deren Eigentümer oftmals Kommunen, Kreise oder Bundesländer sind, kann überhaupt keine Rede davon sein, dass Arbeit zur „Ramschware“ verkommen wäre, wie sich die EVG auszudrücken beliebt.
Das Thema „Leiharbeit“ bzw. „Zeitarbeit“, um das es der EVG anscheinend geht, spielt in unseren Mitgliedsunternehmen nach allen aktuellen Erkenntnissen eine ganz untergeordnete Rolle. Leiharbeit oder Zeitarbeit ist in unseren Mitgliedsunternehmen kein Ersatz für eine „Normalbeschäftigung“ nach den jeweils maßgeblichen Tarifverträgen des AGVDE. Leiharbeit bzw. Zeitarbeit werden lediglich für kurzfristigen oder vorübergehenden Personalbedarf genutzt, der mit den vorhandenen Stammbelegschaften nicht bewältigt werden kann. Es gibt keine überzeugenden Gründe, den Unternehmen diese sinnvolle Möglichkeit durch neue Tarifvorschriften zu nehmen oder zu beschränken.
Angesichts des ausgesprochen beruhigenden aktuellen Befunds im Bereich unserer Mitgliedsunternehmen sehen wir keinen Anlass für tarifvertragliche Reglementierungen, wie sie die EVG in ihrem Schreiben jetzt fordert.
Nach weiteren internen Beratungen wird die EVG Ende März / Anfang April 2011 eine schriftliche Antwort des AGVDE erhalten.