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Aktuelles (Seite 27)

 

03.09.2014

Weiterer Fortgang der AGVDE-Klage gegen das Land NRW wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 6 K 2894/13)

Mit unserer Aktuelles-Mitteilung vom 08.03.2013 hatten wir über die Einreichung unserer Klage gegen das Land NRW wegen des schweren Eingriffs in die Tarifautonomie durch das Tariftreue- und Vergabegesetz vom 10.01.2012 berichtet und im Anhang dazu die Klageschrift unserer Anwälte Heuking Kühn Luer Wojtek veröffentlicht.

Mit unserer Aktuelles-Mitteilung vom 30.09.2013 hatten wir Sie sodann über den Fortgang des Verfahrens, insbesondere den weiteren Schriftsatz unserer Anwälte vom 25.09.2013 unterrichtet.

Mit unserer Aktuelles-Mitteilung vom 10.02.2014 hatten wir Sie über den ergänzenden Schriftsatz unserer Anwälte vom 05.02.2014 informiert.

Trotz einer entsprechenden Bitte unserer Anwälte vom 28.04.2014 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bis zum heutigen Tag keinen Termin zur mündlichen Verhandlung über unsere Klage anberaumt, obwohl die Angelegenheit seit einem halben Jahr durch die Anwälte beider Seiten ausgeschrieben ist.

Stattdessen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 12.08.2014 die Aussetzung des Verfahrens beschlossen, und zwar bis zur abschließenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW im Verfahren VerfGH 3/2014, in dem zwei Kreise und eine kreisfreie Stadt Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Tariftreuegesetz erhoben haben. Das Verwaltungsgericht meint, auf diese Weise die Ressourcen der Gerichte schonen zu müssen.

Gegen den Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf haben unsere Anwälte fristgerecht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Dabei haben wir u.a. geltend gemacht, dass die Aussetzung den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des AGVDE auf effektiven Rechtsschutz verletzt, nachdem seit der Klageerhebung bereits 18 Monate vergangen sind, ohne dass das Verwaltungsgericht etwas zur Förderung des Verfahrens getan hätte. Besonders befremdlich ist, dass der NRW-VerfGH in dem o.g. Verfahren 3/2014 seinerseits das Ruhen des Verfahrens mit den dortigen Parteien vereinbart hat, weil die dortigen Kläger bzw. deren Verbände Verhandlungen mit dem Land NRW über einen Kostenausgleich für die Belastungen aus dem Tariftreuegesetz führen. Das Ruhen dieses Verfahrens ist bis zum 31.12.2015 vorgesehen.

Bliebe es bei dem Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in unserem Klageverfahren, könnten wir frühestens im Laufe des Jahres 2016 (nach einer Entscheidung des NRW-VerfGH in dem anderen Verfahren) mit einem Fortgang unseres Prozesses rechnen. Das erscheint angesichts der Bedeutung der Sache für den AGVDE und seine Mitglieder unzumutbar, zumal bis zu der von uns angestrebten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notfalls noch alle drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VG, OVG und BVerwG) zu durchlaufen wären.

Ergänzend dürfen wir noch mitteilen, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf auch das parallel zu unserem Prozess angestrengte Klageverfahren des NWO gegen das Tariftreuegesetz ausgesetzt hat (mit der gleichen Begründung wie bei uns). Auch der NWO hat hiergegen durch seine Anwälte Beschwerde beim OVG Münster eingelegt.

Über den Fortgang der beiden Verfahren werden wir Sie zeitnah unterrichten.