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Aktuelles (Seite 14)

 

10.02.2011

1. Aufnahme der Verhandlungen zwischen AGVDE und EVG (ehemals: TG TRANS-NET/GDBA ) über eine Separatlösung für den fortbestehenden ETV-Tarifkonflikt für den Bereich der Güterverkehrs- und Infrastrukturunternehmen im AGVDE am 10.02.2011
 
2. Zwischenergebnisse der ersten Verhandlungsrunde am 10.02.2011 / Angebot der Arbeitgeberseite
 
3. Fortsetzung der Verhandlungen am 25.03.2011

Die ursprünglich für den 17.11.2010 und dann für den 21.12.2010 vorgesehenen Verhandlungen, die jeweils kurzfristig abgesagt werden mussten, sind heute (10.02.2011) in Köln mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) aufgenommen worden.

Die Verhandlungen betrafen lediglich die Güterverkehrs- und Infrastruktur-unternehmen im AGVDE, in denen die EVG die führende Gewerkschaft ist und die entweder den Eisenbahntarifvertrag (ETV) direkt oder durch Bezugnahme in einem firmenbezogenen Verbandstarifvertrag anwenden. Aufgrund der tarifpolitischen Auseinandersetzungen des AGVDE mit der EVG, insbesondere über den sog. „Branchentarifvertrag SPNV“, befindet sich der Eisenbahntarifvertrag (ETV) in diesen Unternehmen noch auf dem Stand vom 31.08.2009. Die ETV-Tarifabschlüsse vom Februar 2010 und vom Januar 2011 (jeweils nur mit ver.di) wurden hier bisher nicht umgesetzt.

Konkret betroffen sind von diesen Verhandlungen die Unternehmen der CAPTRAIN-Gruppe (BCB, FVE, IGB und TWE), die OHE sowie die Augsburger Localbahn, die CFL Cargo Deutschland, die Emsländische Eisenbahn und die Tegernsee-Bahn (noch nicht abschließend geklärt ist die Einbeziehung der Westfälischen Landes-Eisenbahn). An den Verhandlungen haben auf Arbeitgeberseite neben dem Verbandsgeschäftsführer auch je ein(e) Vertreter(in) der CAPTRAIN-Gruppe und der OHE teilgenommen.

Die Arbeitgeberseite hat der EVG heute nach eingehender Diskussion der gegebenen Problemlage angeboten, einen Tarifabschluss für die vorgenannten Unternehmen herbeizuführen, der sich inhaltlich eng an die ETV-Tarifabschlüsse der Jahre 2010 und 2011 mit ver.di anlehnt, jedoch der Tatsache angemessen Rechnung trägt, dass für die zurückliegende Zeit eine in der praktischen Handhabung möglichst einfache Lösung gefunden werden muss.

Konkret wurde daher vom AGVDE Folgendes angeboten:

Für die Zeit vom 01.09.2009 bis zum 31.03.2011 (19 Monate) wird an die Arbeitnehmer der o.g. Unternehmen eine Einmalzahlung geleistet, die  den mit ver.di für diesen Zeitraum vereinbarten Leistungen (Einmalzahlung 2010, Erholungsbeihilfe 2010 und 1 %-ige Vergütungserhöhung ab 01.04.2010 bzw. ab 01.07.2010 bei Güterverkehrsunternehmen sowie 3,1 %-ige Vergütungserhöhung ab 01.01.2011) wertmäßig entspricht.
Für die Arbeitnehmer von Güterverkehrsunternehmen (= Unternehmen, die im Geschäftsjahr 2008 mehr als 50 % ihres Umsatzes im Bereich des Güterverkehrs erzielt haben) soll dieser Einmalzahlungsbetrag insgesamt 650,00 € betragen; hiervon sollen 156,00 € als steuerfreie Urlaubsbeihilfe 2011 gezahlt werden, damit die Arbeitnehmer diesen Betrag netto voll erhalten.
Für die Arbeitnehmer der sonstigen betroffenen Unternehmen (Infrastruktur)
soll dieser Einmalzahlungsbetrag insgesamt 950,00 € betragen; hiervon sollen 156,00 € als steuerfreie Urlaubsbeihilfe 2011 gezahlt werden, damit die Arbeitnehmer diesen Betrag netto voll erhalten.
Die vorgenannten Betr äge gelten für vollbeschäftigte Arbeitnehmer, die in dem gesamten Zeitraum (01.09.2009 bis 31.03.2011) Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hatten; für jeden Monat ohne Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden die Beträge um 1/19 gekürzt.
Teilzeitkräfte erhalten die Beträge anteilig.

Mit Wirkung zum 01.04.2011 werden die mit ver.di bereits zum 01.04.2010 vereinbarten und inzwischen umgesetzten Änderungen im Bereich des ETV-Manteltarifvertrags, der ETV-Angestelltenvergütungsstruktur (weg von Lebensaltersstufen hin zu Betriebszugehörigkeitsstufen) und der ETV-Kinder-zuschlagsregelungen, einschließlich der hierzu vereinbarten Besitzstands-regelungen, auch in den o.g. Unternehmen, in denen die EVG führend ist, umgesetzt.

Infolge der in Buchstabe b) genannten Änderungen werden sodann mit Wirkung zum 01.04.2011 die mit ver.di bereits ab dem 01.01.2011 vereinbarten Vergütungstabellen für Arbeiter und Angestellte, welche die prozentualen Lohnerhöhungen der Jahre 2010 und 2011 von insgesamt 4,1 % enthalten, in Kraft gesetzt. Diese Vergütungstabellen gelten bis zum 31.03.2012 (Ende der Laufzeit der Vergütungstarifvereinbarung).

Soweit einzelne betroffene Unternehmen für das Jahr 2009, das Jahr 2010 und/oder das erste Quartal des Jahres 2011 im Vorgriff auf die neue tarifvertragliche Regelung bereits freiwillige Leistungen (etwa aufgrund einzelvertraglicher Zusage oder Absprache mit dem Betriebsrat) an ihre Arbeitnehmer erbracht haben, können diese Leistungen auf die Einmalzahlung (siehe oben unter Buchstabe a) angerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a)

 
Die Vertreter der EVG haben dieses Angebot zur Kenntnis genommen und werden es am 23.02.2011 in ihrer ETV-Tarifkommission zur Diskussion stellen. Sie haben jedoch bereits heute deutlich gemacht, dass – sofern die EVG sich dazu bereit erkläre, die
ETV-Strukturveränderungen sowie die insgesamt 4,1 %-ige Vergütungserhöhung mit
der entsprechenden Laufzeit zu akzeptieren – die Einmalzahlung für die Zeit bis zum 31.03.2011 deutlich höher ausfallen müsse (eine „vierstellige“ Zahl werde angestrebt).

Demgegenüber hat die Arbeitgeberseite klar zum Ausdruck gebracht, dass sich auch die Einmalzahlung im Kern an den Inhalten der ETV-Tarifabschlüsse 2010 und 2011 mit ver.di orientieren müsse. Auch wenn hier ein kleiner Verhandlungsspielraum bestehe, müsse auf die mit ver.di getroffenen Verabredungen Rücksicht genommen werden.

Es wurde schließlich vereinbart, die Verhandlungen am 25.03.2011 in Köln fortzusetzen.

     

 

b)
c)
d)