zurück

Aktuelles (Seite 34)

 

18.05.2016

AGVDE-Klage gegen das Land NRW wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Berufungsinstanz OVG NRW, Az.: 13 A 1328/15) / abschließender Schriftsatz der AGVDE-Anwälte

In unserer Aktuell-Mitteilung vom 28.09.2015 hatten wir über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in dem Parallelprozess des NWO gegen das Land NRW berichtet, dem NRW-Verfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des NRW-Tariftreuege-setzes zur Entscheidung vorzulegen.

Nachdem das Land NRW mittlerweile die neuen NWO-Tarifverträge mit ver.di in die Liste der „repräsentativen“ Tarifverträge aufgenommen hat (nicht zuletzt als Reaktion auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf, über die wir mit unserer Aktuell-Mitteilung vom 22.10.2015 berichtet hatten), und der NWO damit sein ursprüngliches Klageziel erreicht hat, haben der NWO und das Land NRW ihren Prozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf für erledigt erklärt; in Folge dessen wird es vorerst leider nicht mehr zu einer Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des Tariftreuegesetzes kommen.

Der AGVDE verfolgt demgegenüber sein Klageziel in der Berufungsinstanz vor dem OVG NRW weiter. Angestrebt wird von uns die gerichtliche Feststellung, dass das Tariftreuegesetz und die auf dessen Basis erlassene Repräsentativitätsverordnung (jetzt vom 05.04.2016) wegen Verstoßes gegen Artikel 9 Abs. 3 GG verfassungswidrig und nichtig sind.

Unsere Anwälte haben kürzlich mit Schriftsatz vom 03.05.2016 (Anlage) die Position des AGVDE nochmals deutlich gemacht. Unser Verfahren ist jetzt, nachdem sich das Parallelverfahren des NWO leider erledigt hat, wieder von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, und dies nicht nur für das Land NRW, sondern auch für die Tariftreuevorschriften aller anderen Bundesländer.

Über den weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens, in dem wir mit einer Entscheidung des OVG vielleicht im 2. Halbjahr 2016 rechnen können, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah unterrichten.

 

Dr. A.