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Aktuelles (Seite 12)

 

20.01.2011

1. AGVDE bietet der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft; früher TG TRANSNET/GDBA) die Übernahme der Tarifabschlüsse mit ver.di für den Bereich des Eisenbahntarifvertrags (ETV) vom 08.02.2010 und vom 14.01.2011 an

2. AGVDE bittet die EVG um möglichst baldige Übersendung eines vollständigen Exemplars des kürzlich mit der DB und einigen NE-Bahnen abgeschlossenen „Branchentarifvertrags“, um anschließend hierzu Position beziehen zu können

3. AGVDE verwahrt sich entschieden gegen Behauptungen, der „Branchentarifvertrag“ sei erforderlich, um Lohndumping in der Branche zu beenden bzw. zu verhindern, und lehnt dessen Allgemeinverbindlicherklärung entschieden ab

Der Flächentarifvertrag des AGVDE, der „Eisenbahntarifvertrag“ (ETV), befindet sich im Verhältnis zur EVG immer noch auf dem Stand vom 31.08.2009 (seitdem in der Nachwirkung). Demgegenüber hat der AGVDE mit der Gewerkschaft ver.di zwischenzeitlich zwei Tarifabschlüsse für den Bereich des ETV erzielt (Abschlüsse vom 08.02.2010 und vom 14.01.2011).

Der AGVDE hat der EVG mit Schreiben vom 20.01.2011 ausdrücklich angeboten, die ETV-Tarifabschlüsse (mit ver.di) vom 08.02.2010 und vom 14.01.2011 nachzuvollziehen, um den Flächentarifvertrag ETV mit beiden seit Jahrzehnten beteiligten Gewerkschaften wieder auf den gleichen Stand zu bringen.

Für die Arbeitnehmer der EVG-dominierten Unternehmen im Bereich des Eisenbahntarifvertrags (ETV) würde das immerhin Vergütungsanhebungen zum 01.01.2011 um insgesamt 4,1 % bedeuten (1,0 % aus dem Jahr 2010 und weitere 3,1 % für das Jahr 2011).

Zusätzlich sollten die sich aus dem ETV-Abschluss (mit ver.di) vom 08.02.2010 ergebenden Leistungen für das bereits abgelaufene Jahr 2010 (156,00 € Erholungsbeihilfe; differenzierte Einmalzahlungen zwischen 60,00 und 400,00 €; 1 %-ige Vergütungserhöhung) nach dem Vorschlag des AGVDE in Form einer im Detail noch zu berechnenden Einmalzahlung für die betroffenen Arbeitnehmer abgegolten werden, um komplizierte und verwaltungsaufwendige Rückrechnungen für das bereits abgelaufene Jahr 2010 zu vermeiden. Selbstverständlich müssten die von einigen der betroffenen Arbeitgeber wegen des verzögerten Tarifabschlusses mit der EVG im Jahr 2010 bereits freiwillig/über­tariflich geleistete Zahlungen hierauf angerechnet werden.

Gleichzeitig müssten mit der EVG auch die mit ver.di im Tarifabschluss vom 08.02.2010 zum 01.04.2010 vereinbarten Manteltarifänderungen (insbesondere die Strukturveränderungen bei der Angestellten- und Arbeitervergütung, die wegen des AGG erforderlich waren) nachvollzogen werden.

Bezüglich des Themas „Branchentarifvertrag“ hat der AGVDE die EVG in demselben Schreiben um möglichst baldige Übersendung eines vollständigen Exemplars des kürzlich mit der DB und einigen NE-Bahnen abgeschlossenen „Branchentarifvertrags“ gebeten, damit der Verband sich ein genaues Bild der getroffenen Vereinbarungen und des vereinbarten Personalkostenniveaus in seinen einzelnen Bestandteilen (Monatsvergütungen, Zulagen/Zuschläge, jährliche Sonderzahlungen, betriebliche Altersversorgung, Arbeitszeitparameter, etc.) machen kann. Die hierzu bislang vorliegenden Presseerklärungen sind insoweit ja äußerst vage. Nach näherer Befassung mit den entscheidend wichtigen Details des „Branchentarifvertrags“ wird der AGVDE hierzu Position beziehen.

Schon heute verwahrt sich der AGVDE jedoch ganz entschieden gegen die ständig wiederholte falsche Behauptung, der „Branchentarifvertrag“ sei erforderlich, um „Lohndumping“ in der Branche zu beenden bzw. zu verhindern. Ein solches Lohndumping gibt es in der Branche nicht! Deshalb tritt der AGVDE auch allen Versuchen entschieden entgegen, den „Branchentarifvertrag“ für allgemeinverbindlich erklären zu lassen und auf diese Weise konkurrierende Tarifverträge (wie z.B. den Flächentarifvertrag ETV und diverse firmenbezogene Verbandstarifverträge des AGVDE) außer Kraft zu setzen. Da diese konkurrierenden Tarifverträge ausnahmslos ein faires und regional angemessenes Vergütungsniveau für die Beschäftigten garantieren und mit zweifellos tarifmächtigen Gewerkschaften abgeschlossen sind (ver.di bzw. GDL), besteht keinerlei öffentliches Interesse (wie es § 5 Tarifvertragsgesetz verlangt) an einer Allgemeinverbindlicherklärung des „Branchentarifvertrags“.