zurück

Aktuelles (Seite 31)

 

22.06.2015

AGVDE-Klage gegen das Land NRW wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az.: 6 K 2894/13) / andere Gerichtsverfahren wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes

Im Geschäftsbericht 2014/2015 vom 12.05.2015, der im Rahmen der Mitgliederversammlung in Konstanz vorgelegt wurde und seitdem auch auf den Internetseiten des AGVDE verfügbar ist, haben wir auf den Seiten 16 bis 19 eingehend über den bisherigen Verlauf unseres Prozesses gegen das Land NRW vor dem VG Düsseldorf berichtet. Ebenso haben wir dort über den bisherigen Verlauf weiterer Gerichtsverfahren wegen des NRW-Tariftreue- und Vergabegesetzes berichtet.

Unsere Anwälte haben am 22.05.2015 gegen das erstinstanzliche Urteil des VG Düsseldorf fristgerecht Berufung eingelegt. An der Berufungsbegründung wird derzeit noch gearbeitet (zuvor soll noch in alle einschlägigen Akten Einsicht genommen werden).

In dem Parallelverfahren des NWO gegen das Land NRW wegen des Tariftreue- und Vergabegesetzes hat das VG Düsseldorf nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 27.08.2015 anberaumt. Da diese Verhandlung öffentlich ist, wird ein Vertreter des AGVDE oder einer unserer Anwälte an diesem Termin als Zuschauer teilnehmen, in dem voraussichtlich eine intensive Erörterung der Verfassungsmäßigkeit des NRW-Tariftreue- und Ver-gabegesetzes stattfinden wird. Möglicherweise wird in dem Termin auch bereits der Inhalt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung deutlich werden (der NWO hat, anders als wir, in erster Linie die Aufnahme seines Tarifvertrags in die Liste der „repräsentativen Tarifverträge“ des Busverkehrs beantragt; die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist jedoch dafür eine zu klärende Vorfrage).

In dem bereits seit langer Zeit anhängigen Vergabenachprüfungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, in dem bereits im Januar 2014 die Richter eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof angekündigt hatten, ist der Termin zur Verkündung einer Entscheidung, der im Februar 2015 schon einmal auf den 19.05.2015 verschoben worden war, jetzt noch einmal verschoben worden (wegen „andauernder starker Geschäftsbelastung des OLG-Senats“). Die OLG-Entscheidung soll jetzt am 08.07.2015, nachmittags, verkündet werden.

Bereits im Rahmen unseres Geschäftsberichts 2014/2015 haben wir darauf hingewiesen, dass die mit dem NRW-Tariftreuegesetz befassten Gerichte sich offenbar nicht gerade darum reißen, die notwendigen Entscheidungen zügig zu treffen. Dies dürfte nicht zuletzt auf die politische Brisanz dieser Verfahren zurückzuführen sein, deren Ergebnis ja nicht nur Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen, sondern auch für die vielen ähnlichen Tariftreuegesetze der anderen Bundesländer haben wird.

Über den weiteren Verlauf in diesen Angelegenheiten werden wir Sie natürlich zeitnah unterrichten.