Aktuelles (Seite 22)
31.05.2012
ETV-Tarifabschluss 2012 ist endgültig wirksam geworden (kein Widerruf innerhalb der heute um 12:00 Uhr abgelaufenen Widerrufsfrist)
Der ETV-Tarifabschluss vom 22. März 2012, einschließlich der Ergebnisse der Nachverhandlungen vom 07. Mai 2012, mit den Gewerkschaften ver.di und EVG ist soeben endgültig wirksam geworden. Keiner der Beteiligten hat innerhalb der heute abgelaufenen Frist einen Widerruf erklärt.
Über den Inhalt des Tarifabschlusses hatten wir bereits mit Rundschreiben Nr. 8/2012 vom 23.03.2012 eingehend berichtet. Über das Ergebnis der Nachverhandlungen vom 07.05.2012 hatten wir sodann mit Rundschreiben Nr. 14/2012 vom 08.05.2012 berichtet und zugleich die sich aus dem Tarifabschluss ergebenden Tarifvereinbarungen Nr. 2946 und
Nr. 2947 (ver.di-Version) übersandt; zugleich hatten wir den betroffenen Mitgliedsunternehmen empfohlen, den ETV-Tarifabschluss (unter dem Vorbehalt, dass bis zum 31.05.2012 kein Widerruf erfolgt) ohne weitere Verzögerungen umzusetzen, damit die Arbeitnehmer in den Genuss der vereinbarten Vergütungserhöhungen gelangen können.In den letzten Tagen haben sich noch einige kleinere Änderungen an den Tarifvereinbarungen ergeben, die zwingend erforderlich waren, um eine endgültige Einigung herbeizuführen. Diese letzten Änderungen betreffen nahezu ausschließlich die „Härtefallregelung“ für Güterverkehrsunternehmen in § 4 der TV Nr. 2946. Hier wurde Absatz 5 (betrifft nur die WHE) neu gefasst und durch eine eigene TV Nr. 2961 (mit weiteren Details) ergänzt. Ferner wurde ein neuer Absatz 6 angefügt, der eine tarifliche Öffnungsklausel für betriebliche Härtefallregelungen bei der EVB und bei der OHE enthält.
Die Verhandlungsführer von ver.di (Frau Behle) und EVG (Herr Krüger) haben uns heute mitgeteilt, dass sie mit den von uns vorgelegten Tarifvertragsentwürfen in dieser Endfassung einverstanden sind, so dass die entsprechenden Tarifverträge in den nächsten Tagen in das Unterschriftsverfahren gehen können.
Der ETV-Tarifabschluss 2012, insbesondere die Vergütungserhöhung zum 01. April 2012, kann und muss daher jetzt ohne Vorbehalt von allen betroffenen Mitgliedsunternehmen, die unter den Anwendungsbereich des ETV fallen, umgesetzt werden.