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Rechtsschutz und Vertretung

Der AGVDE vertritt seine Mitglieder in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung bundesweit vor Arbeitsgerichten und anderen Stellen, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt. Soweit die Arbeitskapazität dies zuläßt, vertritt der Verband die Mitgliedsunternehmen auch in sonstigen Arbeitsgerichtsverfahren (insbes. Kündigungsschutzprozessen) von größerer Bedeutung.

Die Verbandsmitglieder machen von der Möglichkeit in vernünftigem Rahmen Gebrauch, den AGVDE mit der Prozeßvertretung vor den Arbeitsgerichten in wichtigen Angelegenheiten zu beauftragen; jährlich führt der Verband ca. 30 bis 40 Arbeitsgerichtsprozesse für seine Mitglieder.

Für die Prozeßvertretung erhebt der AGVDE zum Ausgleich seiner Aufwendungen (Reisekosten, Kopien usw.) eine gesonderte Gebühr (z. Zt. 330,- € pro Fall und Instanz).