Der AGVDE bezweckt die Wahrung der Rechte seiner Mitglieder in ihrer Funktion als Arbeitgeber.
Hauptsächlich gehört zu seinen Aufgaben:
Tarifpolitik zu betreiben, was vor allem bedeutet, Tarifverträge zu entwerfen, auszuhandeln, juristisch auszuformulieren, rechtsgültig abzuschließen und später regelmäßig zu aktualisieren,
die Mitglieder vor Behörden und vor anderen Stellen zu vertreten, soweit es sich um die Regelung des Arbeitsverhältnisses handelt, und den arbeitsgerichtlichenRechtsschutz der Mitglieder in Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung zu übernehmen,
die Mitglieder in allen Fragen telefonisch oder schriftlich zu beraten (Beratung), die das Arbeitsverhältnis betreffen, und sie aktuell über den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu unterrichten (Information).
Stellungnahmen zu arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben abzugeben, sofern diese die Belange der Mitglieder beeinträchtigen (z. B. Tariftreuegesetz)