Tarifpolitik
Der AGVDE hat in Zusammenarbeit mit seinen Tarifpartnern die Aufgabe, Tarifverträge zu verhandeln und abzuschließen. Im Schnitt werden jährlich ca. 60 bis 70 Tarifverträge vereinbart. Hierbei gilt es auch, die wirtschaftlichen Verhältnisse und Besonderheiten der einzelnen Mitgliedsunternehmen gebührend zu berücksichtigen, beispielsweise durch firmenbezogene Verbandstarifverträge.
Für etwa 50 seiner rund 100 Mitgliedsunternehmen hat der AGVDE firmenbezogene Verbandstarife
("Haustarife") abgeschlossen. Dabei wird häufig das Modell Flächentarifvertrag (ETV) als Basis genutzt und mit firmenspezifischen Modifikationen versehen. Bei zahlreichen Mitgliedsunternehmen gibt es auch vollständig eigenständige firmenbezogene Verbandstarife. Diese firmenbezogenen "Maßanzüge" sind ein Spezialgebiet des AGVDE.
- Flächentarifverträge
Als Mitglied des AGVDE können Sie unter Mitglieder intern die vollständigen aktuellen Versionen unserer beiden Flächentarifverträge, des Eisenbahntarifvertrags (ETV) sowie des Seilbahntarifvertrags (SBT), einsehen oder als pdf-Dokument herunterladen.
- Tarifabschlüsse
Zu den Tarifabschlüssen gehören beispielsweise Manteltarifverträge, Vergütungstarifverträge, Änderungstarifvereinbarungen zu Manteltarifverträgen, sonstige Tarifvereinbarungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderprämien, Altersteilzeit, Entgeltumwandlung etc.), Überleitungstarifverträge (Besitzstandsicherung für Altbeschäftigte).
- Tarifpartner des AGVDE auf Gewerkschaftsseite sind:
– EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft)
– ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)
– GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer)
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